In der Zeit vom 14. – 25.10.2024 lädt das Land Baden-Württemberg wieder alle Kulturträger ein, am Frederick Tag aktiv teilzunehmen. Diese Einladung richtet sich auch an alle Schulen des Landes: Von der Grundschule bis zu den beruflichen Schulen können sich auch in diesem Jahr wieder alle Schularten am Frederick Tag beteiligen, dem landesweiten Literatur- und Lesefest.

Ideen zur Gestaltung der Aktivitäten rund ums Lesen sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.frederick.de oder auf unserer Checkliste. Bewährt haben sich beispielsweise Kooperationen mit örtlichen Bibliotheken zur Veranstaltung von Autorenlesungen.

Die zentrale Koordination des landesweiten Literatur- und Lesefestes liegt beim Regierungspräsidium Tübingen, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen.

Anmeldung

  • Der fbk Baden-Württemberg fördert ausschließlich Lesungen und Schreibwerkstätten von Autor*innen. Wir fördern keine Leseshows, professionelle Vorleser*innen etc.
    Bitte nutzen Sie unsere Frederick Tag Onlineanmeldung.
  • Die vom fbk Baden-Württemberg vorgeschlagenen Autor*innen und Werkstattleiter*innen finden Sie in unserer der Datenbank, weitere Autor*innen sind unter www.boedecker-kreis.de zu finden.
  • Bitte beachten Sie zur Vorbereitung Ihrer Veranstaltung auch unsere Checkliste.
  • Bevor der Antrag gestellt wird, sprechen Sie bitte zuvor Termin und Thema mit dem/der Autor *in ab.
  • Ob und wie hoch wir Ihren Antrag bezuschussen, erfahren Sie bis 24.07.2023
  • Die Antragstellung selbst erhebt noch keinen Anspruch auf Bewilligung.
  • Wir fördern Autorenbegegnungen nur im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten, darum besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
  • Für weitere Fragen rund um Lesungen und Schreibwerkstätten steht Ihnen der fbk Baden-Württemberg gerne zur Verfügung und freut sich schon jetzt über Ihre Teilnahme am Frederick Tag 2024.

Anmeldeschluss

Beim fbk Baden-Württemberg muss eine Autorenbegegnung bis 30.06.2024  per Onlineanmeldung beantragt werden.

Abschrechnungsschluss

Abrechnungsschluss ist immer am 30.11. eines Jahres. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir später eingehende Abrechnungen nicht mehr berücksichtigen können.